Was sind Förderkreise?

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Warum gibt es Förderkreise (FK)?

Die sieben deutschen Förderkreise setzen sich für weltweite Solidarität und soziale Gerechtigkeit ein. Sie leisten entwicklungspolitische Bildungsarbeit und bieten die Möglichkeit, sich ehrenamtlich zu engagieren.

Oikocredit-Beteiligungsbedingungen aktualisiert

Oikocredit-Beteiligungsbedingungen aktualisiert

agm-2019-17.jpg01. September 2023

Oikocredit aktualisiert zum 1. Oktober 2023 die Bedingungen für die Geldanlange, die an das neu eingeführte Anlagemodell der Genossenschaft angepasst werden.

Wenn Anleger*innen bei Oikocredit investieren, erklären sie sich mit den Bedingungen des Anlageprodukts (den sogenannten "Beteiligungsbedingungen") einverstanden. Diese Bedingungen sowie die Satzung der Genossenschaft regeln das Verhältnis zwischen den Anleger*innen und Oikocredit.

Oikocredit hat vor kurzem in den meisten Ländern, in denen sie Geldanlagen anbietet, ein neues Anlagemodell eingeführt. Dieses ermöglicht es berechtigten Einzelpersonen und Organisationen, über Beteiligungen direkt in die Genossenschaft zu investieren.

Vor der Einführung von Beteiligungen investierten Anleger*innen indirekt über Oikocredit-Förderkreise oder die Stichting Oikocredit International Share Foundation (in Liquidation), die verschiedene Produkte auf der Grundlage von Oikocredit-Anteilen ausgaben. Die Beteiligungen sind in finanzieller Hinsicht im Wesentlichen mit den bisherigen Anteilen vergleichbar und haben diese inzwischen ersetzt.

Aufgrund des Wechsels von Anteilen zu Beteiligungen aktualisiert die Genossenschaft nun die Beteiligungsbedingungen und streicht alle bisherigen Hinweise auf Anteile. Diese spezifischen Änderungen der Beteiligungsbedingungen haben keine Auswirkungen auf bestehende Geldanlagen, da die Anteile seit dem 1. Juni 2023 nicht mehr existieren.

Es wurden einige weitere geringfügige Anpassungen vorgenommen, um die Beteiligungsbedingungen besser an die aktuelle Geschäftspraxis der Genossenschaft anzupassen: Nachdem potenzielle Anleger*innen die Bestätigung erhalten haben, dass sie als Anleger*innen zugelassen sind, haben sie nun bis zu 60 Tage Zeit, ihre Gelder zu überweisen. Damit steht im Vergleich zur vorherigen Fassung der Beteiligungsbedingungen mehr Zeit für diese Überweisung zur Verfügung. Außerdem wurde der Mindestbetrag für die Dividendenausschüttung von EUR/USD/CHF/CAD/GBP 50 auf EUR/USD/CHF/CAD/GBP 1 und von SEK 500 auf SEK 10 gesenkt.

Die Aktualisierung der Beteiligungsbedingungen hat keine negativen Auswirkungen auf Geldanlagen bei Oikocredit. Die aktualisierten Beteiligungsbedingungen werden am 1. Oktober 2023 in Kraft treten.

Sollten Anleger*innen mit diesen Änderungen nicht einverstanden sein, können sie die Rücknahme ihrer Anlage beantragen.

Weitere Informationen über Anlagen in Oikocredit finden Sie auf der Seite Investieren. 

Die aktualisierten Beteiligungsbedingungen sind nun verfügbar (siehe Dateien hier).

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Kontakt

Oikocredit Förderkreis Baden‑Württemberg e.V.
Vogelsangstraße 62
70197 Stuttgart
workT: +49 711 12 00 05 0
faxF: +49 711 12 00 05 22

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